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Am 7. Februar 1962 wurde durch die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unter Präsident J.F. Kennedy ein Handels-, Wirtschafts- und Finanzembargo verhängt gegen Kuba unter der Führung von Fidel Castro. Hintergrund für dieses Embargo war die Tatsache, dass die kubanische Regierung unter Castro verschiedene US-amerikanische Besitztümer enteignet hatte. In seiner Gesetzesverankerung erhielt das Kuba Embargo die Bezeichnung ‚Cuban Democracy Act‚, denn erklärtes Ziel des Embargo war es unter Anderem, die Entwicklung einer kubanischen Demokratie zu fördern.

Reisebeschränkungen für US-amerikanische Bürger nach Kuba wurden am 8. Februar 1963 durch die USA ausgesprochen, nachdem die Sowjetunion plante, auf Kuba Nuklearwaffen zu positionieren. Aufrecht erhalten wurden diese Reisebeschränkungen bis zum 19. März 1977, dann aber von US-Präsident Jimmy Carter nicht verlängert. Aktuell ist es US-Amerikanern zwar erlaubt, nach Kuba zu reisen; um in Kuba allerdings Einkäufe zu tätigen, bedarf es einer Genehmigung der Office of Foreign Assets Control.
Verschärft wurde das Embargo gegen Kuba per Gesetz im Jahr 1996; dies geschah im Rahmen des sogenannten Helms-Burton Act bzw. des Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act (LIBERTAD). Der Helms-Burton Act sollte Gültigkeit behalten, bis durch die Regierung in Havanna verschiedene US-amerikanische Forderungen erfüllt würden. Der Helms-Burton Act beinhaltete unter anderem Sanktionen gegen internationale Unternehmen, die in wirtschaftlichen Austausch mit Kuba treten; entsprechenden Unternehmen wurde der Handel in den USA demnach verboten (als Legitimation für diesen Paragraphen galt die Tatsache, dass zu den Handelsgütern Kubas auch Besitztümer zählten, die im Rahmen von Enteignungen widerrechtlich aus dem US-amerikanischen Besitz entwendet worden waren).
Unter der US-Präsidentschaft Bill Clintons wurde das Embargo gegen Kuba unter anderem dahingehend geändert, dass einige US-Produkte aus dem Embargo ausgeschlossen wurden und so nach Kuba gelangen konnten. Das Embargo gegen Kuba besteht derzeit weiterhin fort.

Konsequenzen des Kuba Embargos:

In der Folge des Inkrafttretens des Handels-, Wirtschafts- und Finanzembargos gegen Kuba fand in Kuba eine Neustrukturierung des Außenhandels statt; Konsequenzen des Embargos bestanden unter anderem in eingeschränkten Möglichkeiten für Kuba, an international bereitgestellten Kredit- und Förderprogrammen teilzunehmen. Im Jahr 1993 machte Kuba den USA das Angebot, Reparationszahlungen zu leisten für das ehemalige US-Eigentum, das im Vorfeld des Embargos durch die kubanische Regierung enteignet worden war; im Gegenzug bestand eine Forderung Kubas an die US-Regierung in der Rückerstattung der Kosten, die in Folge des Embargos entstanden waren.
Nach Ende des Kalten Krieges sahen sich die USA vermehrt mit Kritik durch Mitgliederstaaten der internationalen Gemeinschaft konfrontiert, die bisher das Embargo gegen Kuba mitgetragen hatten.

Geschichtlicher Hintergrund des Kuba Embargos:

Vor Inkrafttreten des Kuba Embargos hatte eine lange wirtschaftliche und politische Bindung bestanden zwischen Kuba und den USA, obwohl Kuba bis Ende des 19. Jahrhunderts dem spanischen Kolonialreich angehört hatte; 1898 war die Kontrolle über Kuba durch Spanien an die USA übergeben worden (vorhergegangen war die Niederlage Spaniens im Spanisch-Amerikanischen Krieg). In der Folge investierten die USA unter anderem in die kubanische Tabak- und Zuckerproduktion. Eine Verschlechterung der Beziehungen zwischen Kuba und den USA trat ein, als am 1. Januar 1959 im Zuge der Kubanischen Revolution Fidel Castro die Macht in Kuba übernahm; im Vorfeld war der bis dahin herrschende General Fulgencio Batista gestürzt worden. Bereits seit März 1958 (27.05) (als der Kampf zwischen der Batista-Regierung und Rebellen begonnen hatte) hatte ein US-amerikanisches Waffenembargo gegen Kuba bestanden. Zu den Faktoren, die zur Verschlechterung der diplomatischen Beziehungen zwischen den USA und Kuba beitrugen, zählte unter anderem das Inkrafttreten des ersten Agrarreformgesetzes unter Fidel Castro; denn im Rahmen dieses Gesetzes wurde die Enteignung von Großgrundbesitz legitimiert, der sich bis dahin überwiegend in US-amerikanischen Händen befunden hatte. Zwar wurde den USA ein Entschädigungsangebot durch die kubanische Regierung gemacht, dieses wurde aber von der US-Regierung als unzureichend zurückgewiesen.
Einen weiteren negativen Einfluss auf die kubanisch-US-amerikanischen Beziehungen hatten aus der Perspektive der USA die sich seit 1959 stärkenden Beziehungen zwischen Kuba und der damaligen Sowjetunion. 1960 kam es dann zwischen den USA und Kuba zu einem Wirtschaftskrieg und am 19. Oktober 1960 wurde durch die USA ein Exportverbot nach Kuba ausgesprochen.

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